Schul- und Hausordnung
Aufenthalt in der Schule
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Die Kinder dürfen sich vor und nach dem Unterricht unter Einhaltung der Schul- und Hausordnung im
Schulgebäude aufhalten.
- Marktkinder, deren Eltern nicht berufstätig sind, dürfen frühestens ab 7.30 Uhr in der Schule sein.
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Marktschüler sollen den gepflasterten Weg zum Zebrastreifen benützen.
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Während des Unterrichts, einer Freistunde oder der Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes ohne Erlaubnis der Direktion oder einer Lehrkraft nicht gestattet.
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Die Turngarderoben, der Turnsaal und der Werkraum dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft
betreten werden.
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Der Aufenthalt in fremden Klassen ist nur bei triftigem Grund gestattet.
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Das Lehrmittelzimmer dürfen SchülerInnen nur auf Anordnung eines
Lehrers / einer Lehrerin betreten.
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Im Schulgebäude ist nur das Tragen von Hausschuhen mit nicht färbenden Sohlen
gestattet.
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Das Tragen von Kopfbedeckungen im Hausschuhbereich der Schule ist untersagt.
Verhalten in der Schule
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Jeder Schüler / jede Schülerin hat sich so zu verhalten, dass die Mitschüler nicht gefährdet werden
und eine Beschädigung der Schuleinrichtung vermieden wird.
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Für böswillige Verletzungen von Mitschülern/Mitschülerinnen und Beschädigung der Schuleinrichtung
aus Übermut oder grober Fahrlässigkeit haftet jeder Schüler / jede Schülerin bzw. dessen / deren Eltern.
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Lärmen, Fangenspielen und Werfen von Gegenständen im Schulgebäude ist untersagt. Die Spielgeräte
sind nur vor 7:45 Uhr im Kellergeschoß und in der 10 Uhr-Pause verfügbar.
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Der Genuss von Kaugummi ist allen Schülern im Schulgebäude untersagt.
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Getränke mit hohem Zuckergehalt ( Cola, Fanta, Sprite, Almdudler, Eistee, alle Energiegetränke ……)
dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden.
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Alle Schüer und Schülerinnen haben für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich zu sorgen.
Grobe Verunreinigungen sind vom dafür verantwortlichen Schüler zu beseitigen.
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Jeder Schüler / jede Schülerin hat sich den LehrerInnen und MitschülerInnen gegenüber höflich zu
benehmen, auch ist das Grüßen nicht zu vergessen.
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Daheim nicht benötigte Schulsachen können in den Klassen aufbewahrt werden. Auf Ordnung ist zu
achten.
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Das Hinauslehnen aus den Fernstern ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
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Die Grünanlagen der Schule sind zu schonen. Abfälle sind in die aufgestellten Körbe zu
werfen.
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Auf das Schulgebäude ist in sorgsamer Weise Bedacht zu nehmen.
Pausenordnung
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In der Jausenpause begeben sich die SchülerInnen um 9.35 Uhr mit der beaufsichtigenden LehrerIn ins
Freie (Ausnahme: schlechte Witterung).
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Ab 9:50 Uhr halten sich die SchülerInnen zum Essen und Trinken in der Klasse auf.
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Während des Unterrichtes verlässt kein Schüler/keine Schülerin ohne Erlaubnis des Lehrers / der
Lehrerin die Klasse.
Klassenordnung
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Die Klassenordner haben für Ordnung und Sauberkeit in der Klasse zu sorgen. Dies gilt auch für die
Klassengarderobe.
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In den Pausen sind die Tafeln (gegebenfalls auf Anordnung der Lehrkraft) zu löschen.
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Die Klassenordner sind berechtigt, ihre Mitschüler/innen zum Herstellen der Ordnung
aufzufordern.
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Die Klassenordner überprüfen die Ordnung in den Kästen der Klasse.
Das Schulteam der VS St. Leonhard